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Cannabis im Kleingarten

28. März 2024

Wichtige Mitteilung des Bezirks Essen e.V.

Liebe Pächter und Pächterin,

aufgrund der teilweisen Legalisierung von Cannabis ab dem01.04.2024 teilt Ihnen der Bezirksvorstand folgendes mit.Das Anpflanzen von Cannabis ist auf allen Pachtflächen der Bahn-Landwirtschaft Bezirk Essen e.V. verboten.

Der Anbau von Cannabis in der Gartenlauben sowie im Kleingartenselbst ist untersagt, denn der Anbau ist laut Cannabisgesetz nur ameigenen Wohnsitz erlaubt. Da das Wohnen im Kleingarten laut demBundeskleingartengesetz nicht erlaubt ist, ist damit auch der Anbauvon Cannabispflanzen nicht gestattet.

Darüber hinaus dienen Kleingärten nur zum Anbau von Obst- undGemüse. Auch hier ist das Bundeskleingartengesetz und die gültigeRechtsprechung eindeutig.

Wir möchten vorsorglich darauf hinweisen, dass eine Zuwiderhandlungzu einer Abmahnung und schlussendlich zur Kündigung desPachtvertrages führt.

Bahn-LandwirtschaftBezirk Essen e.V.Der VorstandEssen, den 28.03.2024

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand

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