
Die FAQ Seite befindet sich noch im Aufbau!
FAQ
Antworten auf Ihre Fragen
Was ist Gemeinschaftsarbeit und wieso sollte ich daran teilnehmen?
Die Gemeinschaftsarbeit ist verpflichtend und dient a) der Förderung der gemeinschaftlichen Arbeit und b) zur Erhaltung der Gemeinschaftsflächen.
An wen muss ich mich wenden, wenn meine privaten Daten sich geändert haben?
Bitte wenden Sie sich bei Änderungen Ihrer Daten an den Unterbezirksvorstand oder nehmen die Änderungen über unsere Homepage vor.
Ich möchte meinen Kleingarten abgeben. Was muss ich tun?
Bitte setzen Sie sich zur Kündigung und Nachverpachtung mit dem Vorstand Ihres Unterbezirks in Verbindung.
Kann ich ein Ehrenamt im Unterbezirk übernehmen?
Wenn Sie Interesse an einem Ehrenamt in Ihrem Unterbezirk haben, wenden Sie sich gerne an den zuständigen Unterbezirksvorsitzenden oder an den Bezirk. Ehrenamtliche Mitarbeiter sind von der Gemeinschaftsarbeit befreit, da sie durch ihre Tätigkeiten bereits Dienst an der Gemeinschaft leisten.
Kann ich meine Laube versichern?
Ein Antrag auf Laubenversicherung liegt beim Unterbezirk oder Bezirk vor und ist auch im Download-Bereich der Homepage zu finden.
Brauche ich für meine Aufbauten (Laube, Gewächshaus etc.) eine Baugenehmigung? An wen muss ich mich wenden?
Um eine Laube zu errichten, muss ein Bauantrag gestellt werden. Diesen erhält man vom zuständigen Unterbezirksvorsitzenden, der den Antrag mit Ihnen ausfüllt und dann zur Genehmigung durch den Eigentümer an uns weiterleitet.
Für Gewächshäuser, Gartenteiche, Solaranlagen, Spielgeräte oder Pools muss ein Errichtungsantrag gestellt werden. Diesen erhalten Sie ebenfalls beim zuständigen Unterbezirksvorsitzenden, der den ausgefüllten Antrag dann an den Bezirk zur Genehmigung weiterleitet.
Stimmt es, dass man in einem Kleingarten Obst und Gemüse anbauen muss.
Das ist richtig, da es sich um einen Kleingarten nach Bundeskleingartengesetz handelt. In der Regel müssen bis zu 1/3 der gepachteten Fläche mit Obst und/oder Gemüse angebaut werden.
Kann ich meinen Hund/Kleintier in den Kleingarten mitnehmen?
Sie können Ihren Hund oder Ihr Kleintier mit in Ihren Kleingarten bringen, allerdings müssen Sie es auch wieder mitnehmen, wenn Sie den Garten verlassen.
Ich möchte auf die Warteliste für einen Kleingarten. Was muss ich tun?
Nehmen Sie mit dem Vorsitzenden Ihres zuständigen Unterbezirks Kontakt auf, damit ein Eintrag auf die Warteliste vorgenommen werden kann. Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft in der BLw.
Ist die Tierhaltung im Kleingarten gestattet?
Die Tierhaltung ist auf den Flächen der Bahn-Landwirtschaft Essen e.V. NICHT gestattet.
Wie kann ich einen Kleingarten pachten?
Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft in der BLw. Sie werden nach Anmeldung einem Unterbezirk zugeteilt und können dort auf eine Warteliste eingetragen werden oder nach Rücksprache mit der/dem Unterbezirksvorsitzenden die Nachverpachtung eines Kleingartens in die Wege leiten. Auf dieser Homepage haben Sie die Möglichkeit, das Formular „Gartenabfrage“ auszufüllen und an uns zu übermitteln. (https://www.myblw-essen.de/gartenanfrage)